Dokument-ID: KAS-AGB-2024-V1

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlagen für Transport-, Räumungs- und Logistikdienstleistungen der Kas Transport GmbH.

01. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kas Transport GmbH (nachfolgend „Kas Transport“) und ihren Kunden über Umzüge, Räumungen, Entrümpelungen, Transporte sowie Einlagerungen und damit zusammenhängende Leistungen.

02. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Kas Transport schriftlich, in Textform oder durch Unterzeichnung des Leistungsvertrages annimmt. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

03. Leistungen & Wertanrechnung

Kas Transport führt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Transportunternehmers aus. Soweit eine Wertanrechnung von Gegenständen vereinbart wurde, gilt folgendes:

  • Die Bewertung der Gegenstände erfolgt durch Kas Transport nach bestem Wissen und aktuellem Marktwert.
  • Der vereinbarte Anrechnungsbetrag wird unmittelbar mit der Endrechnung verrechnet.
  • Die Gegenstände gehen mit Beginn der Verladearbeiten in das Eigentum von Kas Transport über.

04. Stornierung & Rücktritt

Bei Kündigung oder Stornierung des Vertrages durch den Kunden ohne gesetzlichen Grund stehen Kas Transport folgende Entschädigungssätze zu:

Bis 14 Tage vor Termin 15% des Auftragswerts
7 bis 3 Tage vor Termin 40% des Auftragswerts
Weniger als 48h vor Termin 80% des Auftragswerts

05. Haftung

Kas Transport haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Frachtrechts (§§ 451 ff. HGB). Die Haftung ist begrenzt auf 620,00 EUR pro Kubikmeter Laderaum, der zur Ausführung des Vertrages erforderlich ist, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Ausschluss der Haftung: Für Schäden an Inhalten von Behältnissen (Kartons), die nicht von Kas Transport verpackt wurden, sowie für technische Defekte an elektronischen Geräten ohne äußere Einwirkung wird keine Haftung übernommen.

06. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Kas Transport auf gefährliche Güter (Säuren, Brennstoffe, Sprengstoffe) oder außergewöhnlich schwere Lasten vorab hinzuweisen. Der Zugang zum Objekt muss am Einsatztag uneingeschränkt möglich sein. Eventuell erforderliche Halteverbotszonen werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden bereitgestellt.

07. Fälligkeit & Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten vor Ort in bar oder durch sofortige Echtzeit-Überweisung fällig. Bei Firmenkunden und Behörden gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsstellung.

08. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Kas Transport GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.